August 1, 2025
Private Altersvorsorge im Unterhaltsrecht: Neue Anforderungen durch OLG München
Das OLG München hat mit seinem Hinweisbeschluss vom 08.10.2024 die Anforderungen an private Altersvorsorge im Unterhaltsrecht verschärft. Tagesgeldkonten werden nicht mehr als sekundäre Altersvorsorge anerkannt.
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